Wettbewerbsrechtliche Fragen zu kartellrechtlich relevanten Verhaltensweisen sowie zu unlauteren Geschäftspraktiken stellen sich sowohl im nationalen als auch internationalen Bereich, wenn Unternehmen im Wettbewerb agieren. Sie beeinflussen ihr Verhalten am Markt. Zugleich spielen auch der Schutz und die Verwertung insbesondere von Know-how, von Urheberrechten, von Marken und Design für Unternehmen eine große, wirtschaftliche Rolle.
Wir beraten und vertreten deshalb Unternehmen bei all diesen Fragen des gewerblichen Rechtschutzes, d.h. beispielsweise bei der Anmeldung und dem Schutz von Marken und Design, bei der Lizenzierung von Urheberrechten sowie beim Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen. Darüber hinaus beschäftigten wir uns mit Konflikten sowohl im Bereich des unlauteren Wettbewerbs als auch bei kartellprivatrechtlichen Fallgestaltungen, insbesondere bei der Durchsetzung von Unterlassungs-, Belieferungs- und Schadensersatzansprüchen. Im Rahmen der Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung (z.B. bei der Beendigung von Lieferbeziehungen) ist es unser Ziel, Konflikte mit anderen Unternehmen bereits im Vorfeld zu vermeiden. Unabhängig von diesen Tätigkeiten vertreten wir Unternehmen zudem im Zusammenhang von Transaktionen vor Kartellbehörden in Fusions- und Zusammenschlusskontrollverfahren.