1/2021

1/2021

Homeoffice-Anspruch?
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 21.1.2021 die Sars-2-Cov-Arbeitsschutzverordnung erlassen. Die Verordnung ist unter dem Schlagwort der „Homeoffice-Pflicht“ bereits rege diskutiert worden. Denn der Arbeitgeber hat den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, „wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen“. Ob diese Gründe entgegenstehen, beurteilt der Arbeitgeber. Die Diskussion über die „Homeoffice-Pflicht“ darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass es sich um Regelungen des Arbeitsschutzes handelt. Arbeitgeber sind also gut beraten, ihre Gefährdungsbeurteilungen zu aktualisieren. Anlass zur gesteigerten Besorgnis wegen Ansprüchen von Arbeitnehmern besteht aber nicht.