Die Kanzlei verfügt über ausgewiesene Expertise und Erfahrung bei allen Arten von Unternehmenskäufen. Sie unterstützt ihre Mandanten in allen Phasen der Transaktion beginnend bei der Strukturierung, der Vorbereitung oder Durchführung einer due diligence, dem Abschluss von Geheimhaltungsvereinbarungen oder eines LOI sowie der anschließenden Verhandlung über den Erwerb oder die Veräußerung von Aktien, Geschäftsanteilen (share deal) oder assets (asset deal). Dabei sind wir mit den besonderen Anforderungen, die bspw. eine Private-Equity-Transaktion oder ein Management-Buy-Out erfordern, ebenso vertraut wie mit anderen Transaktionsformen. Auch in diesem Bereich liegt einer der Schwerpunkte bei der Betreuung grenzüberschreitender Transaktionen.
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten zudem im Rahmen konzerninterner Umstrukturierungen (Verschmelzungen, Ausgliederungen, etc.), beim Abschluss oder der Auflösung von Joint Ventures sowie bei sonstigen Restrukturierungen.