Gesellschaftsrecht

Die Kanzlei ZinnBöcker berät ihre Mandanten in allen Phasen der Geschäftstätigkeit einer Kapital- oder Personengesellschaft (insbesondere GmbH, AG, KG) von der Gründung über Satzungsänderungen, Kapitalerhöhungen, der Vorbereitung und Durchführung von Haupt- und Gesellschafterversammlungen, über den Wechsel in der Geschäftsleitung (einschließlich der entsprechenden Geschäftsführerdienstverträge), Restrukturierungen im Konzern, dem Abschluss von Unternehmensvereinbarungen bis zur Liquidation bzw. Veräußerung.

Wir beraten und vertreten darüber hinaus Aktionäre/Gesellschafter bei der Wahrnehmung ihrer Interessen, etwa in Spruchstellenverfahren oder auf Hauptversammlungen/Gesellschafterversammlungen.