Der Umgang mit Vorschriften des Unionsrechts in Verordnungen, Richtlinien und Beschlüssen ist nicht nur für Sachverhalte mit Bezug zum EU-Binnenmarkt relevant, sondern immer stärker auch im Rahmen der Anwendung der eigenen Rechtsordnung. Das Tätigkeitsfeld der Kanzlei erstreckt sich hier vor allem auf das europäische Unternehmens- und Verfahrensrecht.
Die Kanzlei berät dabei u.a. zu den rechtlichen Rahmenbedingungen einer Unternehmenstätigkeit in der EU, z.B. im Hinblick auf gesellschaftsrechtliche Organisationsformen und Niederlassungen, das EU-Wettbewerbsrecht, der grenzüberschreitenden Dienstleistungsfreiheit sowie des Warenverkehrs. Ein Schwerpunkt liegt zudem im Bereich des Verfahrensrechts in Zivil- und Handelssachen, bei der Anwendung von Kollisionsvorschriften und von Vorschriften des Europäischen Zivilprozessrechts (einschließlich EU-Mahnverfahren sowie speziell bei Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren).