Arbeitsrecht

Das Angebot der Kanzlei in diesem Bereich umfasst die Beratung und begleitende Planung im Vorfeld von Unternehmens-Reorganisationen, bei betrieblichen Umstrukturierungen sowie bei Unternehmenskäufen.

Auch die Verhandlungen mit Betriebsräten und Gewerkschaften zum Abschluss von Interessenausgleichen, Sozialplänen, Betriebsvereinbarungen oder tarifvertraglichen Vereinbarungen gehören zur arbeitsrechtlichen Praxis der Kanzlei.

Daneben spielt das Individualarbeitsrecht eine wichtige Rolle. Hierbei berät die Kanzlei insbesondere bei Fragestellungen zu Compliance- und Datenschutzsachverhalten, zu Formulierungen von Geschäftsführeranstellungs- und Arbeitsverträgen sowie zur rechtssicheren Gestaltung von Befristungsvereinbarungen oder Wettbewerbsverboten.

Sie nimmt zudem für ihre Mandanten die gerichtliche Vertretung vor den Arbeitsgerichten wahr.