Ob wir beispielsweise
- für spanische Mandanten aus dem Pharmabereich ein Tochterunternehmen in Deutschland gründen, zusätzlich die Arbeitsverträge ausarbeiten und die künftigen Lieferverträge entwerfen,
- deutsche Unternehmen der Solarbranche bei der Gründung einer Projektgesellschaft und der Errichtung von Solarstrom-Anlagen in Spanien gesellschaftsrechtlich, grundstücksrechtlich und arbeitsrechtlich beraten,
- einen brasilianischen Konzern aus der Automobilzulieferbranche bei dem Verkauf seiner deutscher Tochtergesellschaft mit mehreren deutschen sowie internationalen Standorten begleiten,
- deutsche Maschinenbauer bei der Verhandlung eines Joint Venture und dem Abschluss von Lizenzverträgen mit mexikanischen Partnern vertreten,
- mexikanische Unternehmen bei dem Aufbau von Vertriebsbüros in Deutschland und EU-weit unterstützen,
- deutsche Automobilzulieferer bei der Restrukturierung der rumänischen Tochtergesellschaften beraten und diese bei den Verhandlungen in Rumänien mit den Geschäftsführungen und den Mitarbeitern vor Ort begleiten,
- deutsche Unternehmen der Baubranche bei der individualrechtlichen und kollektivrechtlichen Konzeption und Umsetzung der Arbeits- und weltweiten Entsendungsverträge für deren rumänische Tochtergesellschaften beraten,
- argentinische Weingüter bei der Durchsetzung ihrer Rechte auf dem deutschen Markt vertreten,
- einen deutschen Elektronikkonzern bei internationalen Finanzierungsverträgen für seine ausländische Tochtergesellschaften beraten,
- deutsche Anlagenbauer bei ihren Projekten in Südamerika unterstützen,
es sind Themen, die unsere Beratungs-Praxis täglich prägen. Unsere Mandanten können von dieser breiten Erfahrung für ihr grenzüberschreitendes Projekt unmittelbar profitieren.